Impressum und Anbieter-Kennzeichnung
Central Asset Management AG
Widenmayerstr. 49
80538 München
Telefon: +49 89 159 25 68 – 0
Fax: +49 89 159 25 68 – 29
E-Mail: info@cam-ag.de
Vorstand:
Stefan Mohr
Dr. Martin Zeitler
Siegfried May
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Michael Schuster
Zuständige Aufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str.108
53117 Bonn
Marie-Curie-Str.24-28
60439 Frankfurt
Handelsregister: München, HRB 135870
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE264789114
VuV Ombudsstelle:
Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einer unabhängigen Vermögensverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.vuv-ombudsstelle.de/teilnehmer
Adresse:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
E-Mail: contact@vuv-ombudsstelle.de
Hinweis gemäß Instituts-Vergütungs-Verordnung
Die CAM AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Die CAM AG ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Das Vergütungssystem der CAM AG ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der CAM AG überein, eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt. Das Vergütungssystem der CAM AG sieht feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Geschäftsleiter vor. Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend ihrer jeweiligen Tätigkeit, sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden. In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 16 Abs. 3 InstitutsVergV i. V. m. Artikel 432 Abs. 1-3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 KWG sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen verzichtet, da diese Informationen auf Grund der Größe und Struktur der CAM AG Rückschlüsse auf die Vergütung der einzelnen Geschäftsleiter und Mitarbeiter zulassen würden.
Haftungshinweis
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Urheberrecht
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Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik
der Central Asset Management AG gem. § 134b AktG
Die Central Asset Management AG – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.