Impressum und Anbieter-Kennzeichnung

Central Asset Management AG
Widenmayerstr. 49
80538 München
Telefon: +49 89 159 25 68 – 0
Fax: +49 89 159 25 68 – 29
E-Mail: info@cam-ag.de

Vorstand:

Stefan Mohr
Dr. Martin Zeitler
Siegfried May

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Michael Schuster

Zuständige Aufsicht:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str.108
53117 Bonn

Marie-Curie-Str.24-28
60439 Frankfurt

Handelsregister: München, HRB 135870
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE264789114

VuV Ombudsstelle:

Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einer unabhängigen Vermögensverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://vuv-ombudsstelle.de/teilnehmer/

 

Adresse:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
E-Mail: contact@vuv-ombudsstelle.de

Hinweis gemäß Instituts-Vergütungs-Verordnung

Die CAM AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Die CAM AG ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Das Vergütungssystem der CAM AG ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der CAM AG überein, eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt. Das Vergütungssystem der CAM AG sieht feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Geschäftsleiter vor. Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend ihrer jeweiligen Tätigkeit, sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden. In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 16 Abs. 3 InstitutsVergV i. V. m. Artikel 432 Abs. 1-3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 KWG sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen verzichtet, da diese Informationen auf Grund der Größe und Struktur der CAM AG Rückschlüsse auf die Vergütung der einzelnen Geschäftsleiter und Mitarbeiter zulassen würden.

Haftungshinweis

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Mitwirkungspolitik

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Central Asset Management AG gem. § 134b AktG

 

Die Central Asset Management AG – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

 

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

 

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

 

  • Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

Pflichtangaben gem. OffenlegungsVO

Nachhaltigkeit

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

 

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Nicht-Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-Faktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften  sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

 

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden Klassifizierungsprobleme und der undeutlichen Datenlage aus unserer Sicht nicht zumutbar. Überdies sind die Möglichkeit unerwünschter Anlageergebnisse und wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
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